Gebäudetechnik

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Anlagevermögen
 
Betriebswirtschaftlich: Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind (irrige Bezeichnung: Anlagekapital). Die Erhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens ist Aufgabe der Anlagenwirtschaft. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i.d.R. in der Industrie erheblich höher als im Handel. Das Anlagevermögen dient dem Betriebszweck. Finanzierung des Anlagevermögens sollte mit langfristig dem Betrieb zur Verfügung stehenden Kapitalien erfolgen (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital). Werden kurzfristige Kredite zur Zwischenfinanzierung des Anlagevermögens herangezogen, ist auf Dauer eine Konsolidierung anzustreben.