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Anlagevermögen
Betriebswirtschaftlich: Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind (irrige Bezeichnung: Anlagekapital). Die Erhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens ist Aufgabe der Anlagenwirtschaft. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i.d.R. in der
Industrie
erheblich höher als im Handel. Das Anlagevermögen dient dem Betriebszweck.
Finanzierung
des Anlagevermögens sollte mit langfristig dem
Betrieb
zur Verfügung stehenden Kapitalien erfolgen (
Eigenkapital
und langfristiges Fremdkapital). Werden kurzfristige Kredite zur Zwischenfinanzierung des Anlagevermögens herangezogen, ist auf Dauer eine Konsolidierung anzustreben.