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Ausschreibung
Bezeichnung für die oftmals öffentliche Ankündigung eines Auftragsvergabeverfahrens z.B. für ein GIS-Produkt. Inhalt der
Ausschreibung
können sein:
- Rechtsgrundlage der Ausschreibung,
- Projektumfang und Projektbeschreibung,
- Aussagen zur ausschreibenden Organisation,
- Anzahl der zu vergebenden Lizenzen,
- Gültigkeitsdauern der Lizenzen,
- Anforderungskriterien an Bewerber,
- Abgabefrist für die Bewerbung,
- Abgabeort der Bewerbung,
- Formvorschriften für die Bewerbung,
- Verfahren der Prüfung,
- Dauer der Prüfung,
- Bekanntgabezeit und Ort des Prüfungsergebnisses,
- Widerspruchsmöglichkeit gegen das Ergebnis des Prüfverfahrens,
-
Kosten
für die Bewerber.
Durch eine
Ausschreibung
werden
Facility
Management
Software
-Anbieter aufgefordert, Angebote für Hard- und
Software
und zugehörige Dienstleistungen zur Einführung vom
Facility
Management
in einem Unternehmen einzureichen. Zu unterscheiden sind:
- Öffentliche Ausschreibungen: A. richtet sich nach öffentlicher Aufforderung an eine beschränkte Anzahl von Unternehmen.
- Beschränkte Ausschreibung: Eine beschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Einreichung von Angeboten aufgefordert.
- Freihändige Vergabe: Die Leistungen werden ohne ein förmliches Verfahren vergeben.
Mit der
Ausschreibung
ergeht die Aufforderung an unbestimmte (öffentliche Ausschreibung) oder an bestimmte (beschränkte Ausschreibung)
Unternehmer
entsprechend den vorgeschriebenen Bedingungen (Ausschreibungsbedingungen) Angebote zur Ausführung von Aufträgen abzugeben.