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Basel II
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Januar 2001 einen Vorschlag zur Änderung der internationalen Eigenkapitalregelung vorgestellt. Allgemein ist der Entwurf unter der Bezeichnung Basel II bekannt. Ab dem Jahr 2006 sollen die Bestimmungen in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt werden, um eine größere
Sicherheit
des Weltfinanzsystems zu erreichen. Dazu sollen Risiken bei der Kreditvergabe besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter gestaltet werden. Je höher also das
Risiko
des Kreditnehmers, desto mehr
Eigenkapital
muss das Kreditinstitut zukünftig vorhalten, und umgekehrt, wobei durch den Kreditnehmer gestellte Sicherheiten eine erhöhte Bedeutung erlangen. Nach den bislang geltenden Regelungen sind unbesicherte Kredite an inländische Unternehmen einheitlich mit acht Prozent des Kreditbetrages zu unterlegen. Von den voraussichtlich ab 2007 geltenden neuen Vorgaben werden nicht nur die Kreditinstitute, sondern auch deren Firmenkunden - insbesondere die mittelständische Wirtschaft - betroffen sein. Neben diesen weitreichenden Konsequenzen für die Mindestkapitalanforderungen werden insbesondere auch höhere Anforderungen an das
Risikomanagement
und die Offenlegungsvorschriften gestellt. Banken mit niedrigen Risiken (Kreditrisiken / operationelle Risiken) werden zukünftig auch eine niedrigere EK-Unterlegung vorhalten müssen (und vice versa).