Gebäudetechnik

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Bartering
 
Multilaterales Tauschgeschäft (Ring-tausch, Kompensationsgeschäfte, Ware gegen Ware),

bei dem das Warenangebot und die -nachfrage vieler Teilnehmer mit Hilfe der EDV über eine

Bartering-Gesellschaft verrechnet werden. Wenn beispielsweise ein Hotelier Fleischwaren

von einem Großmetzger benötigt, dieser wiederum Maschinen zur Wurstproduktion von einem

Maschinenbauunternehmen braucht und der Maschinenfabrikant eine Fortbildungsveranstaltung

in dem genannten Hotel reservieren möchte, so können diese Leistungen evtl.

gegeneinander aufgerechnet werden. Eine gesetzliche Grundlage dieser in Deutschland

aufgrund der Liquiditätsvorteile zunehmenden Geschäfte fehlt bisher. Die gesetzlichen

Bestimmungen zum "Tausch" gem. § 515 BGB und die Regelungen zum Kaufvertrag

sind hier nur mit Einschränkungen anwendbar. Problematisch ist beim Bartering die

Handhabung von Gewährleistungen.