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Baubetreuung
Im Namen des Bauherren plant und führt die Baubetreuung die Durchführung des Bauvorhabens durch.
Der Unterschied zum Bauträger ist, dass der Bauherr bereits ein Grundstück besitzt, wenn er einen Baubetreuer einsetzt, und es nicht vom Bauträger kaufen muss.
Der Baubetreuer hat einen ähnlichen
Vertrag
wie ein Architekt, muss aber auch wirtschaftliche Leistungen erbringen. Er schließt zum Beispiel Verträge mit den Handwerkern und Lieferanten ab. Dazu benötigt er eine
Vollmacht
vom Bauherren, damit die Verträge als zwischen den Handwerkern oder Lieferanten und dem Bauherren selbst als geschlossen gelten. Das ist wichtig bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen.