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Becquerel
 
Bei Berichterstattungen von Nuklearkatastrophen wie die in der ukrainischen Stadt Tschernobyl am 26.04.1986 oder die von Fukushima in Japan am 11.03.2011 werden im Zusammenhang mit der auf Mensch, Tier und Umwelt ausgesetzten Strahlenbelastungen besonders die Begriffe Becquerel und Sievert verwendet.

Beim unkontrollierten Zerfall der Atomkerne gelangen, wie z. B. bei einem Reaktorunfall, radioaktive Teilchen in die Umwelt und belasten diese neben der natürlichen Radioaktivität mit zusätzlichen, meist massiven Strahlendosen.

Eine Messgrösse ist das Becquerel (Bq). Diese SI-Maßeinheit beschreibt die "Aktivität" eines radioaktiven Stoffes. Sie wurde nach dem französischen Physiker Becquerel benannt und gibt an, wie viele radioaktive Atome pro Sekunde zerfallen. Die Aktivität der Kernzerfälle pro Sekunde wird in Becquerel pro Quadratzentimeter (Bq/m²), Becquerel pro Liter (Bq/l) oder Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) angegeben.
Zerfällt 1 Atomkern in der Sekunde, so entspricht dieser Prozess einem Becquerel (1 Bq).
Mit einem Geigerzähler, benannt nach dem Erfinder Hans Geiger, kann von radioaktiven Stoffen ausgehende Strahlung gemessen werden.
Das Gerät zeigt die Strahlungsintensität nicht nur optisch per Zeiger, durch Blinken oder in einem Display an, sondern auch akustisch in Form eines Knackens in langsamer oder schneller Abfolge. Jedes Knacken entspricht dabei dem Zerfall von einem Kern pro Sekunde, somit 1 Becquerel.Wir stellen fest, die Radioaktivität, die beispielsweise im Erdreich, im Trinkwasser, in Futtermitteln oder der Nahrung vorhanden ist, wird in der Maßeinheit Becquerel angegeben.So bescheren uns die Altlasten aus der Nuklearkatastrophe Tschernobyl heute noch hohe Cs-137-Belastungen bei Wildpilzen und Wildbret im süddeutschen Raum. Das EU-Parlament hat bereits vor den Nuklearkatastrophen Höchstwerte festgelegt, die nach den Katastrophen in Tschernobyl sowie in Fukushima mal verschärft, ein anderes Mal, aus Gründen einer Nahrungsmittelverknappung (!) zu entgegnen, gelockert wurden. Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 284/2012 vom 29.3.2012 (gilt vom 1.4.2012 bis 31.10.2012) sieht folgende, international einheitliche Höchstwerte an Radioaktivität in Lebensmitteln vor, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima.:

Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder Milch-und Molkereierzeugnisse Sonstige Lebensmittel, ausgenommen Mineralwasser und vergleichbare Getränke

— Tee von nicht gegorenen Blättern

— Sojabohnen und Sojabohnen- erzeugnisse (4)
Mineralwasser und vergleichbare Getränke und Tee von nicht gegorenen Blättern

Bei getrockneten Erzeugnissen, die für den Verzehr in rekonstituierter Form bestimmt sind, gilt die Höchstgrenze für das verzehrfertige rekonstituierte Erzeugnis. Auf getrocknete Pilze findet ein Rekonstitutionsfaktor von 5 Anwendung. Bei Tee gilt die Höchstgrenze für den aus Teeblättern zubereiteten Aufguss. Der Verarbeitungsfaktor für getrockneten Tee beträgt 50, daher stellt eine Höchstgrenze von 500 Bq/kg für getrocknete Teeblätter sicher, dass der Gehalt des Aufgusses nicht die Höchstgrenze von 10 Bq/kg überschreitet.

Um die Übereinstimmung mit den derzeit in Japan geltenden Höchstgrenzen sicherzustellen, ersetzen diese Werte vorläufig die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates festgelegten Werte.

Für Reis und Reiserzeugnisse gilt die Höchstgrenze ab dem 1. Oktober 2012. Vor diesem Zeitpunkt gilt die Höchstgrenze von 500 Bq/kg.

Für Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse gilt eine Höchstgrenze von 500 Bq/kg. Und wenn es darum geht, wie sich die dem menschlichen oder tierischen Organismus zugeführte, radioaktiv belastete Nahrung gesundheitlich auswirkt, kommt die Maßeinheit Sievert (benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Sievert) ins Spiel. Die Belastung wird in der Äquivalentdosis Millisievert (mSv) angegeben.