Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über fmswiss.ch
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon Suche :
3926
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Beirat
Größere Handelsgesellschaften bilden oft neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen
(Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) zur Erleichterung der Unternehmensführung
ein Verwaltungsorgan, den Beirat, dem sie Beratungs-, Aufsichts- und Kontrollfunktionen
übertragen. Der Beirat – oft auch Aufsichtsrat genannt – ist kein zwingend
notwendiges Organ der GmbH. Die Gesellschafter können ihn in der Satzung vorsehen (§ 52
I GmbHG). Wenn es sich allerdings um mitbestimmte Gesellschaften handelt, muß ein Beirat
bestellt werden.