Gebäudetechnik

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Bestätigungsvermerk
 
Zusammenfassende Feststellung der Ergebnisse der Jahresabschlußprüfung. In § 322 I

HGB ist ein sogenanntes Formeltestat seit 1985 enthalten, das die Übereinstimmung mit den

gesetzlichen Vorschriften, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Übereinstimmung des Lagebericht mit dem

Jahresabschluß testiert. Dieser Bestätigungsvermerk muß in geeigneter Weise ergänzt

oder eingeschränkt werden, um einen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und

die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu vermeiden. Bei besonders schwerwiegenden

Einschränkungen ist der Bestätigungsvermerk zu versagen. Dies ist in einem Vermerk zum

Jahresabschluß zu erklären und zu begründen. Der Abschlußprüfer hat den

Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung zu unterzeichnen. Durch das

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wird der Bestätigungsvermerk

eine wesentliche Änderung erfahren. Neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und

Umfang der Prüfung wird das Formeltestat künftig in einem Kernsatz bestätigen, daß die

durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und daß der von den

gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluß nach Erkenntnis des

Prüfers ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darstellt. Weiterhin muß der

Bestätigungsvermerk eine allgemeinverständliche und problemorientierte Beurteilung des

Prüfungsergebnisses enthalten. Insbesondere ist hierbei auf erkannte Risiken, die den

Fortbestand des Unternehmens gefährden können, einzugehen. Durch eine Verdeutlichung der

Grenze der Prüfung und der Verantwortung der Geschäftsführung soll der Abschlußprüfer

die Erwartungslücke beim Leser eines Bestätigungsvermerks schließen können. Eine

weitgehende Übereinstimmung des Bestätigungsvermerks nach diesen neuen Vorschriften mit

den Anforderungen an den Auditor Report on Financial Statements wie sie in ISA 700

festgelegt sind, erhöht auch die internationale Akzeptanz. Im Rahmen des

Bestätigungsvermerks für einen Konzernabschluß kann bei der Anwendung von HGB

Regelungen und IAS oder US-GAAP ein sog. duales Testat erteilt werden. Hierbei wird zwar

unter einer Überschrift, aber in separaten Absätzen die Übereinstimmung mit den

jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften testiert.