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Bestätigungsvermerk
Zusammenfassende Feststellung der Ergebnisse der Jahresabschlußprüfung. In § 322 I
HGB ist ein sogenanntes Formeltestat seit 1985 enthalten, das die
Übereinstimmung
mit den
gesetzlichen Vorschriften, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die
Übereinstimmung
des Lagebericht mit dem
Jahresabschluß
testiert. Dieser Bestätigungsvermerk muß in geeigneter Weise ergänzt
oder eingeschränkt werden, um einen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und
die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu vermeiden. Bei besonders schwerwiegenden
Einschränkungen ist der Bestätigungsvermerk zu versagen. Dies ist in einem Vermerk zum
Jahresabschluß
zu erklären und zu begründen. Der Abschlußprüfer hat den
Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung zu unterzeichnen. Durch das
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wird der Bestätigungsvermerk
eine wesentliche Änderung erfahren. Neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und
Umfang der Prüfung wird das Formeltestat künftig in einem Kernsatz bestätigen, daß die
durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und daß der von den
gesetzlichen Vertretern der
Gesellschaft
aufgestellte
Jahresabschluß
nach Erkenntnis des
Prüfers ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darstellt. Weiterhin muß der
Bestätigungsvermerk eine allgemeinverständliche und problemorientierte Beurteilung des
Prüfungsergebnisses enthalten. Insbesondere ist hierbei auf erkannte Risiken, die den
Fortbestand des Unternehmens gefährden können, einzugehen. Durch eine Verdeutlichung der
Grenze der Prüfung und der Verantwortung der
Geschäftsführung
soll der Abschlußprüfer
die Erwartungslücke beim Leser eines Bestätigungsvermerks schließen können. Eine
weitgehende
Übereinstimmung
des Bestätigungsvermerks nach diesen neuen Vorschriften mit
den Anforderungen an den Auditor Report on Financial Statements wie sie in ISA 700
festgelegt sind, erhöht auch die internationale Akzeptanz. Im Rahmen des
Bestätigungsvermerks für einen Konzernabschluß kann bei der Anwendung von HGB
Regelungen und IAS oder US-GAAP ein sog. duales Testat erteilt werden. Hierbei wird zwar
unter einer Überschrift, aber in separaten Absätzen die
Übereinstimmung
mit den
jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften testiert.