Gebäudetechnik

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Besteuerungsprinzipien
 
Bei der Bemessung einer Steuer angewandter Grundsatz der Besteuerung. Es lassen sich

zwei Besteuerungsprinzipien unterscheiden: Als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung,

z. B. Gewerbesteuer oder Grundsteuer als Gegenleistung für die von einem gewerblichen

Unternehmen ihrer Sitzgemeinde verursachten Kosten (Flächenverbrauch, Straßenzufahrten).

Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

Insbesondere die Einkommensteuer wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Auch

das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen dieses Prinzip als grundlegend für

die Besteuerung anerkannt. Umstritten ist allerdings der richtige Maßstab, der die

Leistungsfähigkeit des einzelnen mißt. Hier kommen insbesondere das Einkommen und der

Konsum in Betracht.