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Besteuerungsprinzipien
Bei der Bemessung einer Steuer angewandter Grundsatz der Besteuerung. Es lassen sich
zwei Besteuerungsprinzipien unterscheiden: Als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung,
z. B.
Gewerbesteuer
oder Grundsteuer als Gegenleistung für die von einem gewerblichen
Unternehmen ihrer Sitzgemeinde verursachten
Kosten
(Flächenverbrauch, Straßenzufahrten).
Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
des Steuerpflichtigen.
Insbesondere die
Einkommensteuer
wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Auch
das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen dieses Prinzip als grundlegend für
die Besteuerung anerkannt. Umstritten ist allerdings der richtige Maßstab, der die
Leistungsfähigkeit
des einzelnen mißt. Hier kommen insbesondere das Einkommen und der
Konsum
in Betracht.