Gebäudetechnik

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Betreibervertrag
 
Betreibervertrag
Ein Betreibervertrag bildet das Kernstück eines Betreibermodells. In diesem zivilrechtlichen Vertrag werden die Pflichten des Betreibers und des Bauherrs geregelt. Dazu gehören Facility Management Leistungen unter anderem Wartung, Instandhaltung, Betrieb, Messung, etc. von Objekten. Des Weiteren werden die Vergütungen, für die im Vertrag definierten Dienstleistungen, festgelegt.

Die "DIN EN 15221-2 Facility Management – Leitfaden zur Ausarbeitung von Facility Management-Vereinbarungen" bietet ein wirksames Instrumentarium zur Vertragsfindung für Integriertes Facility Management .

Der Zweck dieser Norm ist.:
- eine klar umrissene Schnittstelle zwischen dem Bauherr und dem Facility Management-Betreiber herzustellen;
- die Qualität von Facility Management-Vereinbarungen so zu verbessern, dass Streitfälle und die Notwendigkeit von Anpassungen auf ein Mindestmass reduziert werden;
- Hilfe und Hinweise für den Entwurf und die Verhandlung von Facility Management-Vereinbarungen und für die Spezifizierung von Massnahmen im Streitfalle zu geben;
- die Arten von Facility Management-Vereinbarungen anzugeben und Empfehlungen für die Zuweisung von Rechten und Pflichten zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Parteien zu geben;
- den Vergleich von Facility Management Vereinbarungen zu vereinfachen.
- etc.