Gebäudetechnik

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Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
 
Verfahren im Rahmen der Kostenstellenrechnung zur Umlage von Gemeinkosten auf

Kostenstellen. Nachdem im ersten Schritt primäre Gemeinkosten verursachungsgerecht

ermittelt wurden, sollen sie durch eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung von den

sogenannten Vorkostenstellen auf Endkostenstellen verteilt werden. Dabei lassen sich

verschiedene Typen von Leistungsverflechtungen im Betrieb unterscheiden. Bei einer

einseitigen und einstufigen Leistungsabgabe an eine Kostenstelle ist z. B. ein Mitarbeiter

nur mit der Beschaffung von Material für ein Produkt gleich einer Kostenstelle

beschäftigt. Derartige Kosten können im BAB sofort an die die Leistung empfangenden

Kostenstellen verteilt werden, während die so nicht direkt zurechenbaren Kosten zunächst

bei der Vorkostenstelle bleiben. Erbringt eine Vorkostenstelle an mehrere Kostenstellen

eine Leistung, so muß im Wege eines Kostenstellenausgleichs- oder Umlageverfahrens die

Verteilung der primären Kosten erfolgen. Häufig wird dieses Umlageverfahren in Form

einer Blockumlage (prozentuale Verteilung) der Kosten der Vorkostenstelle entsprechend der

Anzahl belieferter Endkostenstellen oder im Wege eines Treppen- bzw.

Stufenleiterverfahrens entsprechend ihrer Leistungsinanspruchnahme vorgenommen.

Problematisch erweist sich die Verteilung der Gemeinkosten bei gegenseitiger

Leistungsabgabe von zwei Kostenstellen. Hier müssen im Rahmen eines Gleichungssystems

sämtliche Leistungsverflechtungen bzw. gegenseitige Leistungsbeiträge verrechnet werden.

Nachdem sämtliche primäre Gemeinkosten über sekundäre Gemeinkosten auf Haupt- und

letztlich Endkostenstellen umgelegt sind, ist eine verursachungsgerechte Verteilung bzw.

Verrechnung auf die Kostenträger im Wege der Ermittlung von Zuschlagssätzen vorzunehmen.

Um derartige Zuschlagssätze zu ermitteln, sind die Gemeinkosten in Relation zu ihrer

jeweiligen Bezugsgröße zu setzen. Dies erfolgt bei den Materialgemeinkosten in Relation

zu den Materialeinzelkosten, bei den Fertigungsgemeinkosten in Relation zu den

Fertigungslöhnen und bei den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten in Relation zu

Herstellkosten der abgesetzten Produkte. Sind die Zuschlagssätze ermittelt, so kann im

Wege der Kostenträgerrechnung eine stückbezogene sowie periodenbezogene Kalkulation

durchgeführt werden.