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Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Verfahren im Rahmen der
Kostenstellenrechnung
zur Umlage von
Gemeinkosten
auf
Kostenstellen. Nachdem im ersten Schritt primäre
Gemeinkosten
verursachungsgerecht
ermittelt wurden, sollen sie durch eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung von den
sogenannten Vorkostenstellen auf Endkostenstellen verteilt werden. Dabei lassen sich
verschiedene Typen von Leistungsverflechtungen im
Betrieb
unterscheiden. Bei einer
einseitigen und einstufigen Leistungsabgabe an eine
Kostenstelle
ist z. B. ein Mitarbeiter
nur mit der
Beschaffung
von Material für ein
Produkt
gleich einer Kostenstelle
beschäftigt. Derartige
Kosten
können im BAB sofort an die die Leistung empfangenden
Kostenstellen verteilt werden, während die so nicht direkt zurechenbaren
Kosten
zunächst
bei der Vorkostenstelle bleiben. Erbringt eine Vorkostenstelle an mehrere Kostenstellen
eine Leistung, so muß im Wege eines Kostenstellenausgleichs- oder Umlageverfahrens die
Verteilung der primären
Kosten
erfolgen. Häufig wird dieses Umlageverfahren in Form
einer Blockumlage (prozentuale Verteilung) der
Kosten
der Vorkostenstelle entsprechend der
Anzahl belieferter Endkostenstellen oder im Wege eines Treppen- bzw.
Stufenleiterverfahrens entsprechend ihrer Leistungsinanspruchnahme vorgenommen.
Problematisch erweist sich die Verteilung der
Gemeinkosten
bei gegenseitiger
Leistungsabgabe von zwei Kostenstellen. Hier müssen im Rahmen eines Gleichungssystems
sämtliche Leistungsverflechtungen bzw. gegenseitige Leistungsbeiträge verrechnet werden.
Nachdem sämtliche primäre
Gemeinkosten
über sekundäre
Gemeinkosten
auf Haupt- und
letztlich Endkostenstellen umgelegt sind, ist eine verursachungsgerechte Verteilung bzw.
Verrechnung auf die Kostenträger im Wege der Ermittlung von Zuschlagssätzen vorzunehmen.
Um derartige Zuschlagssätze zu ermitteln, sind die
Gemeinkosten
in Relation zu ihrer
jeweiligen Bezugsgröße zu setzen. Dies erfolgt bei den Materialgemeinkosten in Relation
zu den Materialeinzelkosten, bei den Fertigungsgemeinkosten in Relation zu den
Fertigungslöhnen und bei den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten in Relation zu
Herstellkosten
der abgesetzten Produkte. Sind die Zuschlagssätze ermittelt, so kann im
Wege der
Kostenträgerrechnung
eine stückbezogene sowie periodenbezogene Kalkulation
durchgeführt werden.