Gebäudetechnik

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Betriebstätte
 
Nach § 12 AO ist die Betriebstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die

der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Betriebsstätte im lohnsteuerrechtlichen Sinn ist

der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der Wird der maßgebende

Arbeitslohn nicht im Betrieb oder in einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht

im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen

Leitung des Arbeitgebers im Inland. Wird der maßgebende Arbeitslohn in einzelnen

Zweigniederlassungen ermittelt ,ist die einzelne Zweigniederlassung Betriebsstätte im

lohnsteuerrechtlichen Sinn, d.h. daß jede einzelne Zweigniederlassung die Lohnsteuer an

das für sie zuständige Betriebstättenfinanzamtanzumelden und abzuführen hat.