Gebäudetechnik

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Betriebsvereinbarung
 
Durch den Abschluß von Betriebsvereinbarungen können Arbeitgeber und Betriebsrat

betriebliche Normen schaffen. Zu beachten ist jedoch, daß Arbeitsentgelte und sonstige

Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt

werden, nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden können. Die

Betriebsvereinbarung wirkt innerhalb des Betriebes, für den der Betriebsrat zuständig

ist. Ist eine Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung nicht bestimmt, kann sie mit einer

Frist von drei Monaten gekündigt werden.