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Betriebsvereinbarung
Durch den Abschluß von Betriebsvereinbarungen können Arbeitgeber und Betriebsrat
betriebliche Normen schaffen. Zu beachten ist jedoch, daß Arbeitsentgelte und sonstige
Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt
werden, nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden können. Die
Betriebsvereinbarung wirkt innerhalb des Betriebes, für den der
Betriebsrat
zuständig
ist. Ist eine Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung nicht bestimmt, kann sie mit einer
Frist von drei Monaten gekündigt werden.