Gebäudetechnik

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Buchungssatz
 
Angabe der Konten in bestimmter Form, auf denen ein Geschäftsvorfall im Rahmen der

doppelten Buchführung erfaßt wird. Üblich ist die Nennung der Sollbuchung an erster und

der Habenbuchung an zweiter Stelle. Z.B. lautet der Buchungssatz beim Barkauf einer

Maschine: "Per Maschine an Kasse", wobei mit "per" die Sollbuchung und

mit "an" die Habenbuchung charakterisiert werden. Die Bezeichnung

"per" wird zum Teil auch weggelassen. Mitunter wird anstelle von "an"

auch ein Schrägstrich (/) gesetzt. Soweit mehr als zwei Konten auf einer Seite

angesprochen werden, führt dies zu sog. zusammengesetzten Buchungssätzen. Bei der

doppelten Buchführung muß aber dennoch der Betrag aller Sollbuchungen und aller

Habenbuchungen übereinstimmen. Wann ein Geschäftsvorfall im Soll und wann im Haben zu

buchen ist, hängt von der Kontenart ab. Bei einem Aktivkonto (Passivkonto) werden der

Anfangsbestand und die Zugänge auf der Soll-Seite (Haben-Seite) und die Abgänge auf der

Haben-Seite (Soll-Seite) erfaßt. Bei Erfolgskonten werden die Aufwendungen im Soll und

Erträge im Haben gebucht. Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Dokumentation sind

die Buchungssätze klar und übersichtlich in der Buchhaltung festzuhalten.