Gebäudetechnik

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Dokument
 
Informationsobjekt, Schriftgut; Die Bedeutung des Begriffs “Dokument” als “Urkunde” oder “Beweisstück” wurde in der Informationsverarbeitung insofern ausgedehnt, als in diesem Kontext jede Art von permanenter Aufzeichnung als Dokument bezeichnet wird. Ein Dokument ist demnach eine Kombination aus gespeicherten Informationen, Informationsträger (z.B. Papier oder optische Platte) und der für das jeweilige Dokument typischen Struktur. Ein Dokument wird, auch wenn es Informationen unterschiedlicher Typen wie Daten, Text, Grafik oder Animation enthält (Verbunddokument) als Einheit interpretiert und dargestellt.
Nach herkömmlicher Auffassung sind Dokumente “Mitteilungsmittel mit unbefristet gespeicherter, schwer veränderbarer authentischer und sichtbarer Mitteilung in der Gestalt von Texten oder Festbildern mit gerichtlicher Beweiskraft”. Durch neuere Anstrengungen durch den Gesetzgeber können jedoch auch Dokumente nach neuer Beschreibung durch die elektronische Unterschrift als “Dokument” im herkömmlichen Sinne bewertet werden.