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Diffenzbesteuerung
Erwirbt ein Händler Waren, die er anschließend weiterverkauft, von einem Privatmann
oder Kleinunternehmer, kann er dafür keine Vorsteuer abziehen, da ihm keine in Rechnung
gestellt wird. Normalerweise müßte er aber vom vollen späteren Wiederverkaufspreis die
Umsatzsteuer
erheben und an das Finanzamt abführen. Hier greift die Differenzbesteuerung
ein. Der Händler muß lediglich den Unterschied zwischen seinem Einkauf und dem späteren
Verkaufspreis der
Umsatzsteuer
unterwerfen.