Gebäudetechnik

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Eintragung ins Handelsregister
 
Kaufleute sowie OHGs, KGs, GmbHs und Aktiengesellschaften (AGs) sind dazu verpflichtet,

ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Das geschieht beim

Registergericht, in dessen Bezirk sich ihr Betrieb befindet. Einzelkaufleute, offene

Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden in die Abteilung A eingetragen.

In die Abteilung B werden GmbH’s und Aktiengesellschaften eingetragen. Die Anmeldung

muß in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Die Beglaubigung muß von einem Notar

vorgenommen werden.Die Anmeldung muß Angaben enthalten über Als Folge des

Handelsregistereintrages gelten jetzt die strengeren Gebräuche des Handelsrechts.

Darüber hinaus veröffentlicht das Registergericht die Eintragung ins Handelsregister im

Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt. Die Kosten der Eintragung richten

sich nach dem Geschäftswert. Dieser wird durch den Wert des Betriebsvermögens bestimmt,

also bei einer Neugründung nach der Summe des vorhandenen Eigenkapitals.