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Eintragung ins Handelsregister
Kaufleute sowie OHGs, KGs, GmbHs und Aktiengesellschaften (AGs) sind dazu verpflichtet,
ihr Unternehmen ins
Handelsregister
eintragen zu lassen. Das geschieht beim
Registergericht, in dessen Bezirk sich ihr
Betrieb
befindet. Einzelkaufleute, offene
Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden in die Abteilung A eingetragen.
In die Abteilung B werden GmbH’s und Aktiengesellschaften eingetragen. Die Anmeldung
muß in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Die Beglaubigung muß von einem Notar
vorgenommen werden.Die Anmeldung muß Angaben enthalten über Als Folge des
Handelsregistereintrages gelten jetzt die strengeren Gebräuche des Handelsrechts.
Darüber hinaus veröffentlicht das Registergericht die Eintragung ins
Handelsregister
im
Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt. Die
Kosten
der Eintragung richten
sich nach dem Geschäftswert. Dieser wird durch den Wert des Betriebsvermögens bestimmt,
also bei einer Neugründung nach der Summe des vorhandenen Eigenkapitals.