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Forderung (Begriff)
Unter Forderung wird das Recht des Gläubigers verstanden, gegen den
Schuldner
aus einem
Schuldverhältnis
jedweder Art eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in
einem Tun oder Unterlassen bestehen (§ 241 BGB) und sich aus einem vertraglichen oder
gesetzlichen
Schuldverhältnis
ergeben. Nach §§ 398 ff. BGB kann eine Forderung vom
bisherigen
Gläubiger
(Zedent) auf einen neuen
Gläubiger
(Zessionar) übertragen werden.