Gebäudetechnik

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Forderung (Begriff)
 
Unter Forderung wird das Recht des Gläubigers verstanden, gegen den Schuldner aus einem

Schuldverhältnis jedweder Art eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in

einem Tun oder Unterlassen bestehen (§ 241 BGB) und sich aus einem vertraglichen oder

gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Nach §§ 398 ff. BGB kann eine Forderung vom

bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden.