Gebäudetechnik

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Fragerecht Arbeitgeber
 
Der Arbeitgeber darf den potentiellen Arbeitnehmer alles fragen, was für das künftige

Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz

und der zu leistenden Arbeit. Beschränkungen des Fragerechts ergeben sich aus dem

allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Beantwortet der Arbeitnehmer

zulässige Fragen bewußt unrichtig oder unvollständig, so kann der Arbeitgeber den

Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.