Gebäudetechnik

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Gasanlagen
 
müssen vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen genehmigt sein und dürfen nur von

zugelassenen Gaseinrichtern ausgeführt werden. Unter Putz liegende Gasleitungen müssen

voll ausgemauert werden. Vor Inbetriebnahme wird eine behördliche Abnahme durchgeführt.