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Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Neben dem allgemeinen
Gerichtsstand gibt es den besonderen Gerichtsstand, der nur für bestimmte Klagen
vorgesehen ist und Anknüpfungspunkte persönlicher oder sachlicher Art hat. Sind mehrere
Gerichtsstände gegeben, kann der Kläger wählen, es sei denn, das Gesetz sieht einen
ausschließlichen Gerichtsstand vor. Zum allgemeinen Gerichtsstand gibt es eine Reihe von
Ausnahmen, die man kennen sollte. Es gibt Rechtsverhältnisse, die nicht irgendwo und
nicht dort, wo die in Anspruch genommene Person wohnt, geregelt werden können, sondern
nur an ganz bestimmten Orten.