Gebäudetechnik

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Gläubigerschutz
 
Sicherung der Rückzahlung und Verzinsung der von den Gläubigern gewährten Kredite. Zu

diesem Zweck enthält das deutsche Recht eine Reihe von sog. Gläubigerschutzvorschriften

innerhalb und außerhalb des Bilanzrechts. Das deutsche Bilanzrecht ist geprägt vom

Grundsatz der Vorsicht und daraus abgeleiteten Prinzipien, wie z. B. dem

Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, die den Ausweis und die Ausschüttung

unrealisierter Gewinne an die Anteilseigner verhindern sollen, um die Schuldentilgung und

-verzinsung sicherzustellen. Ferner bestehen spezifische Ausschüttungssperren und

Regelungen zur Gewinnverwendung. Im Falle der Liquidation und im Konkurs sowie Vergleich

stehen den Gläubigern vorrangig bestimmte Rechte zu. Die Gläubigerschutzvorschriften

umfassen auch Strafvorschriften, die zum Teil innerhalb des Handelsrechts (z. B. §§ 396

ff AktG) als auch im Strafgesetzbuch (§§ 283 und 289 StGB) geregelt sind. Einen weiteren

Gläubigerschutz ermöglicht die schuldrechtliche Vereinbarung von Kreditsicherheiten

(Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek usw.).