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Grundbuch
Ein vom Grundbuchamt geführtes Register, aus dem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ersichtlich sind. Das
Grundbuch
ist in die Abteilungen I, II und III aufgeteilt.
In dieser Abteilung wird der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Grundlage der Eintragung können z. B. Auflassung, Erbfolge, oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein.
In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme der Grundpfandrechte, die in Abteilung III eingetragen werden.
III Abteilung dient der
Aufnahme
von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen.