Gebäudetechnik

deutsch english francais italinao

 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort
 Über fmswiss.ch
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail

  Lexikon     Suche :       3783 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD)
 
Regelungen, die die zugriffsichere Aufzeichnung buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle

gewährleisten sollen. Dabei wird in materielle und formelle GoD unterschieden. Zu den

formellen GoD gehört insbesondere der Grundsatz der Klarheit, d. h. die Buchführung ist

klar und übersichtlich zu erstellen, sowie der Grundsatz der Sicherheit, d. h. die

buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen eindeutig erfaßt und in verständlicher

Art und Weise (u. a. lebende Sprache) und unveränderlicher Form (u. a. keine

Bleistiftaufzeichnungen) gebucht werden. Zu den materiellen GoD zählt insbesondere, daß

die Geschäftsvorfälle vollständig, lückenlos und richtig erfaßt werden und zu jeder

Buchung ein Buchungsbeleg vorhanden ist, dies kann ein sog. Eigen- oder Fremdbeleg sein.

Die GoD gelten auch für DV-gestützte Buchführungssystem, sie werden in diesem

Zusammenhang als Grundsätze ordnungsmäßiger Systeme (GoS) bezeichnet. Gem. § 239 IV

HGB muß insbesondere sichergestellt sein, daß die Daten während der Dauer der

gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert sind und jederzeit innerhalb angemessener

Frist lesbar gemacht werden können.