Gebäudetechnik

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HOAI
 
Honorarordnung für Archtiekten und Ingenieure
HOAI lautet die Abkürzung für die "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure". Der Architekt hat gemäss der HOAI einen Lohnanspruch (Architektenhonorar) auf seine Leistung. Die HOAI ist die Grundlage zur Berechnung des Architektenhonorars. In Paragraph 16 sind für einzelne Architektenleistungen Mindest- und Höchstsätze festgelegt, wodurch Bauherr und Planer mehr Spielraum für vertragliche Vereinbarungen haben. Bei Auftragserteilung sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Dafür gibt es bereits fertige Muster-Architektenverträge. Sofern bei der Auftragserteilung schriftlich nichts anderes festgelegt wurde, gelten nur die Mindestsätze. Die Höchstsätze dürfen nur bei aussergewöhnlichen Leistungen und nach schriftlicher Vereinbarung überschritten werden.

Inhaltsübersicht

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Leistungen und Leistungsbilder
§ 4 Anrechenbare Kosten
§ 5 Honorarzonen
§ 6 Grundlagen des Honorars
§ 7 Honorarvereinbarung
§ 8 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
§ 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen
§ 10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen
§ 11 Auftrag für mehrere Objekte
§ 12 Planausschnitte
§ 13 Interpolation
§ 14 Nebenkosten
§ 15 Zahlungen
§ 16 Umsatzsteuer

Teil 2

Flächenplanung

Abschnitt 1

Bauleitplanung

§ 17 Anwendungsbereich
§ 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan
§ 19 Leistungsbild Bebauungsplan
§ 20 Honorare für Leistungen bei Flächennutzungsplänen
§ 21 Honorare für Leistungen bei Bebauungsplänen

Abschnitt 2

Landschaftsplanung

§ 22 Anwendungsbereich
§ 23 Leistungsbild Landschaftsplan
§ 24 Leistungsbild Grünordnungsplan
§ 25 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
§ 26 Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen
§ 29 Honorare für Leistungen bei Grünordnungsplänen
§ 30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen
§ 31 Honorare für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen

Teil 3

Objektplanung

Abschnitt 1

Gebäude und raumbildende Ausbauten

§ 32 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
§ 34 Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
§ 35 Leistungen im Bestand
§ 36 Instandhaltungen und Instandsetzungen

Abschnitt 2

Freianlagen

§ 37 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 38 Leistungsbild Freianlagen
§ 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen

Abschnitt 3

Ingenieurbauwerke

§ 40 Anwendungsbereich
§ 41 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
§ 43 Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken

Abschnitt 4

Verkehrsanlagen

§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 46 Leistungsbild Verkehrsanlagen
§ 47 Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen

Teil 4

Fachplanung

Abschnitt 1

Tragwerksplanung

§ 48 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 49 Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 50 Honorare für Leistungen bei Tragwerksplanungen

Abschnitt 2

Technische Ausrüstung
§ 51 Anwendungsbereich
§ 52 Besondere Grundlagen des Honorars
§ 53 Leistungsbild Technische Ausrüstung
§ 54 Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung

Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 55 Übergangsvorschrift

§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Schlussformel

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Beratungsleistungen

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3)
Besondere Leistungen

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 4 Satz 2)
Objektlisten

Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Bebauungsplan

Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan

Anlage 7 (zu § 24 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan

Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

Anlage 9 (zu § 26 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 10 (zu § 27)
Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

Anlage 11 (zu den §§ 33 und 38 Absatz 2)
Leistungen im Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie im Leistungsbild Freianlagen

Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2)
Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen

Anlage 13 (zu § 49 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung

Anlage 14 (zu § 53 Absatz 1)
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung