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Haftungskapital
Auch als Garantiekapital bezeichnetes
Kapital
einer Unternehmung, das den Gläubigern
als
Sicherheit
dienen soll. Dies ist zunächst das Eigenkapital, d. h. bei
Kapitalgesellschaften das Gezeichnete
Kapital
sowie die Rücklagen, und bei
Personengesellschaften die von den persönlich haftenden Gesellschaftern geleistete
Einlage sowie deren für die
Haftung
zur Verfügung stehendes Privatkapital. Als
Haftungskapital im weiteren Sinne können auch reale Kreditsicherheiten, wie z. B.
Grundstücke, Gebäude oder Vorräte gezählt werden, die im Wege einer verbrieften
Kreditsicherheit, wie z. B. Grundschuld, Hypothek,
Eigentumsvorbehalt
oder
Sicherungsübereignung
von Vermögensgegenständen, dem
Gläubiger
gegenüber haften.