Gebäudetechnik

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Informationsmanagement Datenbanken
 
Die wirtschaftliche Bedeutung von Information liegt in deren Eigenschaft als Wirtschaftsgut, Wettbewerbs- und Produktionsfaktor. Mangelhaftes Informationsverhalten (Nachfrage, Angebot) erhöht generell das Risiko für den Misserfolg von Entscheidungen und Maßnahmen in den verschiedenen Institutionen (Unternehmen, Ministerien, Standesvertretungen etc.). Spezielle Bedeutung hat I. für das Unternehmen in Verbindung mit strategischer Planung und Innovationsmanagement gewonnen. Bei dem heute vorherrschenden Innovationswettbewerb sind "zufällig" entstehende Innovationen bei weitem nicht mehr ausreichend, so dass das I. unter diesem Aspekt besonders relevant ist. Im Hinblick darauf, dass jeder Innovationsprozess zunächst als immaterieller Prozess der Beschaffung, Aufbereitung und Verdichtung von Information beginnt, kann – bezogen auf Innovationsprojekte – mangelnde Informationsbeschaffung zu Ineffizienz und Misserfolg am Markt führen. Die notwendige strategische Ausrichtung von Innovationsvorhaben setzt die Existenz einer Unternehmensstrategie voraus, deren Formulierung ebenfalls an die Verfügbarkeit der erforderlichen Information gebunden ist, und zwar aus dem Unternehmen selbst (Erkennen von Stärken und Schwächen) und aus der Umwelt des Unternehmens (Erkennen von Chancen und Risiken). Informationen für die Innovationsplanung betreffen etwa die Bereiche technische, wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung, Wettbewerbssituation, Rechtsvorschriften, Ökologie, Management-Technologien (Technologie) etc. Ermittlung des Informationsbedarfes und Beschaffung der erforderlichen Information sind Teilaufgaben eines umfassenden I., für welches folgende drei Aufgabenbereiche unterschieden werden können: (1) Informationsbedarfsplanung, (2) Informationsressourcen-Management zur Nutzung von Information als (unternehmerische) Ressource und als Wettbewerbsfaktor, d. h. Bewirtschaftung von Information in analoger Weise, wie dies z. B. für Material, Betriebsmittel und Personal gilt und (3) Informationssystem-Management zur Konzeption, Realisierung und Nutzung eines den Anforderungen der einzelnen Institution entsprechenden Informationssystems, welches über die geläufigen EDV-Anwendungen hinausgeht und auch Kommunikation zwischen den Unternehmensbereichen, das Betriebliche Vorschlagswesen, Dokumentation von Ideen, Entscheidungen und Argumenten, die laufende Erfassung und Auswertung von Vertreterberichten, Reklamationen, Berichten des Kundendienstes etc. sowie auch die Information der Mitarbeiter über Unternehmenssituation, Ziele und Strategien umfasst.