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Illiquidität
Gegenteil von Liquidität, als Bezeichnung für den Zustand eines Unternehmens, fällige
Forderungen dauerhaft nicht mehr erfüllen zu können. Zahlungsunfähigkeit bzw.
Zahlungseinstellungen sind gemäß § 102 Konkursordnung (KO) ein Konkursgrund und können
zum Konkurs führen, sofern die
Gläubiger
nicht eine Stundung,
Abschreibung
ihrer
Forderungen oder einen Vergleich in Erwägung ziehen. Illiquidität ist nicht zu
verwechseln mit dem Tatbestand der Überschuldung, der sich dadurch äußert, daß die
Vermögensgegenstände des Unternehmens in der Summe nicht mehr ausreichen, um die
Schulden
zu decken.