Gebäudetechnik

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Illiquidität
 
Gegenteil von Liquidität, als Bezeichnung für den Zustand eines Unternehmens, fällige

Forderungen dauerhaft nicht mehr erfüllen zu können. Zahlungsunfähigkeit bzw.

Zahlungseinstellungen sind gemäß § 102 Konkursordnung (KO) ein Konkursgrund und können

zum Konkurs führen, sofern die Gläubiger nicht eine Stundung, Abschreibung ihrer

Forderungen oder einen Vergleich in Erwägung ziehen. Illiquidität ist nicht zu

verwechseln mit dem Tatbestand der Überschuldung, der sich dadurch äußert, daß die

Vermögensgegenstände des Unternehmens in der Summe nicht mehr ausreichen, um die

Schulden zu decken.