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Internationales Recht
Unter i.R. versteht man auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das
internationales Privatrecht also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden
Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber
auch das supranationale Recht verstanden, d.h. das Recht, das von übernationalen
Instanzen (Supranationale Organisationen, Internationale Organisationen) für mehrere
Staaten einheitlich (z.B. von den Organen der EG) erlassen wird, gelegentlich auch das
Völkerrecht Als i.R. wird schließlich auch das Recht bezeichnet, das durch Ratifikation
vorher abgeschlossener Verträge in mehreren Staaten mit gleichem Wortlaut gilt.