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Kostenstelle
Im Rahmen der
Kostenstellenrechnung
vorgenommene Verteilung von
Kosten
auf Haupt-,
Neben- und Hilfskostenstellen. Hauptkostenstellen sind Unternehmensteile, die für die
Erstellung von Hauptprodukten des Unternehmens zuständig sind. In der Regel handelt es
sich um Fertigungshauptstellen. Nebenkostenstellen bearbeiten die mit dem Hauptprogramm
zusammenhängenden Produkte, z. B. Kuppelprodukte oder das
Recycling
von Abfallgütern.
Hilfskostenstellen tragen nur mittelbar zur Gütererstellung bei, und lassen sich in
allgemeine Kostenstellen (z. B. Kantine), Fertigungshilfsstellen (z. B.
Arbeitsvorbereitung), Materialstellen (z. B. Einkaufsabteilung), Verwaltungsstellen (z. B.
Buchhaltung) und Vertriebsstellen (z. B.
Verkauf
und Versand) einteilen. Im Gegensatz zu
den
Kosten
der Hauptkostenstellen werden die
Kosten
von Hilfs- und Nebenkostenstellen
nicht direkt auf die Kostenträger verteilt, sondern im Rahmen einer innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung zunächst auf die Hauptkostenstellen umgelegt. Nach
abrechnungstechnischen Gesichtspunkten werden Vor- und Endkostenstellen unterschieden.
Vorkostenstellen werden auf andere Vor- oder Endkostenstellen umgelegt, während
Endkostenstellen auf die Kostenträger letztlich verteilt werden können. Für eine
zweckmäßige Kostenstellengliederung ist darauf zu achten, daß die bei einer
Kostenstelle verursachten
Kosten
genau meßbar und möglichst auch personell eindeutig
verantwortet werden können. Diese eindeutige Abgrenzung läßt sich z. B. durch die
Verbindung mit dem Konzept der Strategischen Geschäftseinheiten oder durch die
Kombination mit der
Organisation
des Unternehmens herstellen. Bezüglich der Tiefe der
Kostenstellengliederung sollte soweit gegangen werden, daß eine Übersichtlichkeit
einerseits, aber auch
Wirtschaftlichkeit
bei der Kostenverteilung andererseits
gewährleistet ist.