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Kredit
Leihweise Überlassung von Geld oder Waren an einen
Schuldner
(Debitor) durch einen
Gläubiger
(Kreditor). Dabei wird zwischen den Vertragspartnern regelmäßig der Zeitpunkt
der Rückzahlung sowie die Modalitäten der Zinszahlung im Sinne eines Nutzungsentgeltes
für die Kreditgewährung vereinbart. Etymologisch läßt sich der Begriff von dem
lateinischen Wort credere, d. h. Vertrauen schenken, ableiten. Dieses Vertrauen, bezogen
auf die Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Debitors ist sicherlich Grundvoraussetzung
für eine Kreditgewährung. Darüber hinaus wird ein Kreditgeber meist eine
Kreditprüfung, unter anderem eine Überprüfung der
Kreditwürdigkeit
des Schuldners
vornehmen, sowie
Kreditsicherheiten
verlangen. Hinsichtlich der Laufzeit lassen sich
kurz-, mittel- und langfristige Kredite unterscheiden, die angelehnt an den Ausweis in der
Bilanz
klassischerweise mit bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahre und ab fünf Jahre
eingeteilt werden. Bezüglich der
Kreditsicherheiten
wird häufig von Realkredit
(abgesichert durch Realsicherheiten wie z. B. Pfand, Grundschuld, Hypothek und anderen)
und andererseits von Personalkredit (abgesichert durch Personalsicherheiten wie z. B.
Bürgschaft, Garantie und andere) gesprochen. Bezüglich der Art des Kreditgebers wird
zwischen Lieferantenkredit, Kundenkredit und dem klassischen Bankkredit unterschieden.