Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über fmswiss.ch
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon Suche :
3783
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Kreditsicherheiten
Von einem Kreditnehmer auf Wunsch oder Antrag eines Kreditgebers zur Erlangung eines
Kredits bereitgestellte Instrumente zur Begrenzung des Kreditrisikos. Derartige
Sicherheiten werden in Personalsicherheiten einerseits und Realsicherheiten andererseits
unterteilt. Personalsicherheiten, wie z. B. die Bürgschaft, Garantie, das Wechselakzept
oder die Patronatserklärung, stellen schuldrechtliche Ansprüche gegen eine natürliche
Person dar. Realsicherheiten, wie z. B. ein Pfand, eine Grundschuld, Hypothek,
Rentenschuld oder die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts oder einer
Sicherungsübereignung, stellen hingegen sachenrechtliche Ansprüche des Kreditgebers
gegenüber dem Kreditnehmer dar. In Abhängigkeit von der
Kreditwürdigkeit
im Rahmen
einer Kreditprüfung wird ein Kreditgeber (Kreditor) vom Kreditnehmer (Debitor) mehr oder
weniger Sicherheiten verlangen. Bei guter Bonität, z. B. aufgrund einer günstigen
Auskunft (z. B. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung SCHUFA) über die
Bonität
des Kreditnehmers, können dingliche Sicherheiten entbehrlich sein. In der Regel
legen allerdings Banken großen Wert auf die Einholung von Realsicherheiten. Dies liegt
unter anderem daran, daß derartige Realsicherheiten, z. B. im Fall eines Konkurses, mit
einem Recht zur Aussonderung oder Absonderung versehen sein können. Entsprechend der
Abhängigkeit einer Kreditsicherheit von dem Bestand, dem Umfang und der Dauer der
Hauptschuld wird zwischen akzessorischen und fiduziarischen Sicherheiten unterschieden.
Bei einer akzessorischen Sicherheit, wie beispielsweise der Bürgschaft, erlischt die
Kreditsicherheit, sobald die Hauptschuld beglichen wurde. Im Gegensatz hierzu besteht bei
fiduziarischen Sicherheiten (z. B. Grundschuld) die
Sicherheit
fort, auch wenn der
Schuldner
seine Verpflichtung erfüllt hat.