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Lageplan
1. ist eine, i.d.R. auf der Grundlage der Flurkarte hergestellte großmaßstäbliche Zeichnung, in der Grundstücke und Baugebiete in horizontaler Projektion dargestellt sind. Die gebräuchlichen Maßstäbe sind 1: 500 bis 1:5.000. Der für Bauanträge erforderliche amtliche Lageplan ist dabei nur von den zuständigen Vermessungsbehörden oder durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen.
2. Die kartographische Darstellung eines Gebiets mit Eintragung der bestehenden und, insbesondere als Bestandteil von Bauvorlagen, der geplanten baulichen Anlagen, der Grundstücksgrenzen u.a.
3.Ein Bestandsplan ist ein Plan, der den aktuellen Bestand der natürlichen Erdoberfläche und der künstlichen Bauten darstellt. Der Bestandsplan dient einerseits zur Darstellung der aktuellen Situation (z. B. als Leitungsdokumentation) oder als Grundlage zur
Planung
von Neu- oder Umbauten.