Gebäudetechnik

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Lastschriftverfahren
 
ist (im Rahmen eines Girovertrags) eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Anders

als bei der Überweisung geht hier die Initiative vom Gläubiger aus, der eine Forderung

seiner Bank bekanntgibt; diese erteilt ihm eine vorläufige Gutschrift und zieht den

Betrag von der Schuldnerbank ein, die ihrerseits das Konto des Schuldners entsprechend

belastet. Man unterscheidet das Abbuchungsverfahren (Auftrag des Schuldners an seine Bank;

hier Widerruf nur für die Zukunft möglich) und das Einzugsermächtigungsverfahren

(Ermächtigung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger; hier befristetes

Widerspruchsrecht des Schuldners gegen eine Belastung). Einzelheiten regelt das Abkommen

der Spitzenverbände des dt. Kreditgewerbes vom 1. 7. 1982 (hierzu i.e. Hadding WM 1983

Sonderbeilage Nr. 1).