Gebäudetechnik

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Lohnpfändung
 
Die Lohnforderung eines Arbeitnehmers kann im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet

werden. Dafür müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen – Titel,

Klausel, Zustellung – vorliegen. Dem Arbeitgeber wird untersagt, an den Arbeitnehmer

weiterhin den Lohn auszuzahlen. Der Arbeitnehmer darf über die Forderung nach Pfändung

nicht mehr anderweitig verfügen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus zur Auskunft

verpflichtet. Da dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum verbleiben soll, sind bestimmte

Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar.