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Lohnpfändung
Die Lohnforderung eines Arbeitnehmers kann im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet
werden. Dafür müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen – Titel,
Klausel, Zustellung – vorliegen. Dem Arbeitgeber wird untersagt, an den Arbeitnehmer
weiterhin den Lohn auszuzahlen. Der Arbeitnehmer darf über die Forderung nach Pfändung
nicht mehr anderweitig verfügen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus zur Auskunft
verpflichtet. Da dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum verbleiben soll, sind bestimmte
Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar.