Gebäudetechnik

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Medizinisch-technische Assistenten
 
Nach dem Ges. über technische Assistenten in der Medizin (MTAG) vom 2. 8. 1993 (BGBl. I

1402) bedürfen med.techn. Laboratoriums-, Radiologie- und veterinärmedizin.-techn.

Assistenten (-innen) einer Erlaubnis der zuständigen Verwaltungsbehörde. Sie setzt 3

Jahre theor. und prakt. Ausbildung und die Prüfung vor einem staatlichen

Prüfungsausschuß voraus (Ausbildungs- u. PrüfungsO vom 25. 4. 1994, BGBl. I 922).

Gleichwertige Qualifikationen aus EG-Ländern sind gleichgestellt (§ 2 II). Nach § 9 des

Ges. ist ihnen die Ausübung der wichtigsten medizinischen Hilfsleistungen vorbehalten.