Gebäudetechnik

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Open Source Software
 
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Software als Open Source gilt :

• Die Lizenz darf niemanden daran hindern, die Open Source Software jederzeit gebührenfrei
weiterzugeben bzw. zu verschenken, sowohl als Ganzes wie auch als Teil eines
Softwarepaketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält.

• Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe dessen muss in kompilierter
Form möglich sein. Absichtlich unverständliche Quellcodes und Zwischenformen
(wie ihn z.B. ein Konverter oder Übersetzer erzeugt), sind unzulässig.

• Die Lizenz muss Veränderungen und Derivate zulassen. Die so entstandenen Programme
müssen zu gleichen Lizenzbestimmungen weitergegeben werden können, wie die
Ausgangs-Software.

• Die Lizenz muss die Weitergabe von Programmen mit verändertem Quellcode ausdrücklich
erlauben und zulassen, so dass die veränderten Programme auch unter einem anderen
Namen laufen können als die Ausgangs-Software.

• Die Lizenz darf niemanden benachteiligen.

• Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich
einzusetzen.

• Die Rechte an einem Programm müssen auf alle Personen übergehen, die diese Software
erhalten, ohne dass dafür eine Lizenz erworben werden muss.

• Die Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, ob das Programm Teil eines bestimmten
Softwarepakets ist. Alle Personen, die dieses Programm erhalten, haben die gleichen
Rechte daran wie für das ursprüngliche Softwarepaket.

• Die Lizenz darf keine Einschränkungen enthalten bezüglich anderer Software. Sie darf
nicht verlangen, dass andere Programme die auf dem gleichen Medium weitergegeben
werden, auch Open Source Produkte sein müssen.
Im Gegensatz dazu gelten für proprietäre Software folgende Tatsachen:

• Die Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Modifizierung der Software ist untersagt.
• Das Nutzungsrecht für die Software wird in Form einer Lizenz erteilt.
• Eigentümer der Software ist nicht der Anwender, sondern weiterhin der Hersteller, denn
er hat das Urheberrecht und die vollständige Kontrolle über das Produkt. Jede Verletzung
des Urheberrechtes kann vor Gericht eingeklagt werden.