Gebäudetechnik

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Partnerschaftsgesellschaft
 
Rechtsform des privaten Rechts, die durch das Gesetz zur Schaffung von

Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) vom 25.7.1994 speziell für Angehörige Freier

Berufe geschaffen wurde. Dieses Gesetz war das Ergebnis einer jahrzehntelangen

rechtspolitischen Diskussion über eine maßgeschneiderte Gesellschaftsform für die

berufliche Zusammenarbeit verschiedener oder gleicher Freiberufler. Bisher firmierten

Angehörige der Freien Berufe meist als GmbH oder BGB-Gesellschaft. Problematische war und

ist hier stets die volle und persönliche Haftung. Mit Einführung der PG ist die

Möglichkeit einer vertraglichen Haftungskonzentration auf einzelne Partner möglich. In

der Praxis wird die Haftung häufig auf eine Berufshaftplichtversicherung abgewälzt. Die

PG ist von der Grundstruktur eine Personengesellschaft. Mindestens zwei Gesellschafter

müssen sich wie bei einer BGB-Gesellschaft zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck

zu verfolgen und hierfür Beiträge zu leisten. Die Partnerschaft tritt allerdings stets

als Berufsausübungsgesellschaft analog einer OHG nach außen auf. Zur Führung der

Geschäfte ist jeder Partner berchtigt und verpflichtet. Die PG kann also unter ihrem

Namen klagen und verklagt werden und ist wechselrechts-, konkurs-, vergleichs- und

grundbuchfähig. Partner müssen Natürliche Personen sein. In § 1 II PartGG sind

explizit die Zielgruppen aufgeführt, für die die PG geschaffen wurde. Genannt sind hier

u. a. Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Rechts- und Patentanwälte,

vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Künstler und

Unternehmensberater. Eine Partnerschaft setzt eine tatsächliche Mitarbeit voraus. Rein

finanzielle Beteiligungen sind in einer PG nicht möglich. Die PG muß im Gegensatz zur

BGB-Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht publizitätswirksam in ein

Partnerschaftsregister eingetragen werden. Sie hat im Gegenssatz zur GmbH den Vorteil,

kein Mindeskapital zu benötigen und wird steuerlich wie eine Personengesellschaft

behandelt. Die PG firmiert unter dem Namen mindestens eines Partners mit dem Zusatz und

Partner oder Partnerschaft .