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Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
Abschreibungen auf Forderungen zur Erfassung des sog. allgemeinen Kreditrisikos, welches
sich nicht unmittelbar aus den Gegebenheiten einer Forderung ableitet, sondern einem
Gesamtbestand inhärent ist. Zum allgemeinen
Kreditrisiko
zählen insb. Konjunkturrisiken,
politische Risiken (Enteignungs-, Transfer- oder Abwertungsrisiken) sowie das Risiko, daß
ein
Schuldner
von an sich guter
Bonität
durch nicht vorhersehbare Ereignisse in
Schwierigkeiten gerät. Bemessungsgrundlage sind die bereits einzel wertberichtigten
Forderungen, auf die ein bestimmter prozentualer
Abschlag
gebildet wird, der sich aus
Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ergibt.
Steuerrechtlich ist die Pauschalwertberichtigung wegen allg.
Kreditrisiko
nicht zulässig.