Gebäudetechnik

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Percentage of Completion-Method
 
Methode zur Ermittlung und zum Ausweis des Erfolges in der GuV, die nach IAS und US-GAAP

bei langfristiger Fertigung (Fertigungsdauer i.d.R. mehr als ein Jahr), wie z. B. beim Bau

von Gebäuden, Brücken, Schiffen, Satelliten, Kraftwerken etc., zwingend vorgeschrieben

ist. Dabei erfolgt eine Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad. Dieser

wird häufig gemäß dem Verhältnis der angefallenen Aufwendungen zu den geschätzten

gesamten Aufwendungen oder der bereits erbrachten Leistungen (z. B. Arbeitsstunden) zu den

gesamten geplanten Leistungen ermittelt. Entsprechend diesem Verhältnis werden dann die

gesamten erwarteten Umsatzerlöse anteilig in der GuV der einzelnen Perioden erfaßt.

Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist nach IAS und US-GAAP,

daß die künftigen Aufwendungen und Erträge verläßlich geschätzt werden können.

Hierzu müssen entsprechende Projektkosten- und Erlösrechnungen vorliegen. Bei einem

drohenden Verlust aus einem Auftrag ist der gesamte erwartete Verlust sofort zu

berücksichtigen, es erfolgt also keine anteilige Verlustrealisierung. Nach herrschender

Meinung ist im deutschen Recht aufgrund des Vorsichtsprinzips die PoC-Methode nicht

zulässig.