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Percentage of Completion-Method
Methode zur Ermittlung und zum Ausweis des Erfolges in der GuV, die nach IAS und US-GAAP
bei langfristiger Fertigung (Fertigungsdauer i.d.R. mehr als ein Jahr), wie z. B. beim Bau
von Gebäuden, Brücken, Schiffen, Satelliten, Kraftwerken etc., zwingend vorgeschrieben
ist. Dabei erfolgt eine Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad. Dieser
wird häufig gemäß dem Verhältnis der angefallenen Aufwendungen zu den geschätzten
gesamten Aufwendungen oder der bereits erbrachten Leistungen (z. B. Arbeitsstunden) zu den
gesamten geplanten Leistungen ermittelt. Entsprechend diesem Verhältnis werden dann die
gesamten erwarteten
Umsatzerlöse
anteilig in der GuV der einzelnen Perioden erfaßt.
Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist nach IAS und US-GAAP,
daß die künftigen Aufwendungen und Erträge verläßlich geschätzt werden können.
Hierzu müssen entsprechende Projektkosten- und Erlösrechnungen vorliegen. Bei einem
drohenden
Verlust
aus einem Auftrag ist der gesamte erwartete
Verlust
sofort zu
berücksichtigen, es erfolgt also keine anteilige Verlustrealisierung. Nach herrschender
Meinung ist im deutschen Recht aufgrund des Vorsichtsprinzips die PoC-Methode nicht
zulässig.