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Personengesellschaft
Kategorie von Rechtsformen des privaten Rechts (im Gegensatz zu Einzelunternehmen,
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Mischformen), deren Art und Zweck
ihrer Errichtung auf die Personen des Gesellschaftsvertrages abgestellt sind. Die Existenz
der
Gesellschaft
hängt grundsätzlich vom Gesellschafter ab und wird von diesem
persönlich geführt, so daß ein Gesellschafterwechsel grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich besteht gegenüber den Kapitalgesellschaften eine persönliche
Haftung
der
Gesellschafter, die nach Köpfen bei Entscheidungen stimmberechtigt sind.
Personengesellschaften sind nicht selbständig rechtsfähig und unterscheiden sich von den
Kapitalgesellschaften in der Besteuerung wesentlich. Diese Grundsätze sind durch
Gesellschaftervertrag zu präzisieren. Als Personengesellschaften werden die
BGB-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft (KG), Offene
Handelsgesellschaft
(OHG) sowie die
Stille
Gesellschaft
(StG) unterschieden. Mischformen wie z. B. die GmbH& Co. KG oder
die Doppelgesellschaften tragen Züge von Personen- und Kapitalgesellschaften.