Gebäudetechnik

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Schaden
 
Nachteil, der sich für eine Person (Personenschaden) oder ein Gut, das sich in der

Verfügung einer Person befindet (Sachschaden) ergibt. Schadenersatz kann jemand aufgrund

gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen leisten müssen, wenn dieser

dem anderen oder dessen Gut einen Schaden zugefügt hat. Der Schadenersatzanspruch ist

darauf gerichtet, den Zustand herzustellen, der bestanden hätte, wenn das schädigende

Ereignis nicht eingetreten wäre. Statt Naturalersatz kann ggf. auch Geldersatz verlangt

werden. Beispiele können der Sachmangel, unerlaubte Handlungen oder Gefährdungen sein.

Problematisch ist zumeist der immaterielle Schaden, z. B. Imageschaden (Birkel-Fall) oder

die Bemessung eines Schmerzensgeldes, sowie die Schätzung des Schadens aufgrund eines

entgangenen Gewinns.