Gebäudetechnik

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Schuldner
 
ist derjenige, gegen den einem anderen, dem Gläubiger, ein Anspruch zusteht

(Schuldverhältnis). Der Begriff Sch. wird auch als Parteibezeichnung in der

Zwangsvollstreckung für denjenigen verwendet, gegen den der vollstreckbare Anspruch

geltend gemacht wird.