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Sicherungsabtretung
Analog der Sicherungsübereignung, die für bewegliche Vermögensgegenstände vorgesehen
ist, können auch Rechte und Forderungen als Kreditsicherheit an einen Gläubiger
abgetreten werden. So kann beispielsweise ein
Schuldner
ein
Patent
weiterhin nutzen, das
Eigentum
hieran ist allerdings an einen Gläubiger, z. B. eine Bank, abgetreten .