Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über fmswiss.ch
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon Suche :
3783
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Tausch
Anders als beim
Kauf
besteht beim T. die Gegenleistung für einen hingegebenen
Gegenstand nicht in Geld, sondern in anderen Vermögens- oder sonstigen Werten. Der
Annahme eines T. steht nicht entgegen, daß die Differenz zwischen den beiderseitigen
Leistungen in Geld ausgeglichen wird; ist jedoch die Geldzahlung das Entscheidende (z.B.
bei Anrechnung eines in Zahlung genommenen gebrauchten Autos auf den Kaufpreis für einen
neuen Pkw), so liegt
Kauf
mit teilweiser Annahme an Erfüllungs Statt vor. Der Unterschied
ist rechtlich kaum von Bedeutung, da auf den T. die Vorschriften über den Kauf, z.B.
über gegenseitige Ansprüche auf Gewährleistung, entsprechende Anwendung finden (§ 515
BGB).