Gebäudetechnik

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Technische Regeln. Regeln der Technik
 
Zahlreiche Gesetze und Verträge nehmen ausdrücklich auf technische Regeln in der Weise

Bezug, daß die Bezug genommenen Regeln Gesetzes- bzw. Vertragsinhalt werden. Die dabei im

einzelnen verwendeten Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung. Allgemein anerkannte

Regeln der Technik bezeichnet einen vom RG in einer Strafsache definierten

Mindeststandard, "anerkannte Regeln der Technik" bzw. "Regeln der

Technik" nimmt im wesentlichen aber nicht ausschließlich auf die durch Normung

festgelegten Standards Bezug. Die höchsten Ansprüche werden mit der Formel "Stand

der Technik", bzw. "Stand der Technik und Wissenschaft" formuliert. Soweit

Gesetze oder Verträge auf die Regeln der Technik verweisen, ergibt sich bei Veränderung

der betreffenden Normen das Problem, ob diese Verweisung als dynamisch zu verstehen ist.

Leistungen, die nicht den Regeln der Technik entsprechen sind in aller Regel auch ohne

besondere Vereinbarung mangelhaft. Dagegen kann selbst bei ausdrücklicher Vereinbarung

nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ihre Einhaltung eine zugesicherte

Eigenschaft ist.