Gebäudetechnik

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Telefonverkauf
 
Instrument des Direktmarketing, wobei der Geschäftsabschluß durch den Einsatz des

Telefons erfolgt. Dieser umfaßt sowohl Verkaufs- als auch Informations-,

Informationsbeschaffungs- und Kundendienstfunktion. Nach einem Urteil des BGH vom

19.6.1970 ist es in der Bundesrepublik allerdings verboten, Personen privat anzurufen, um

Geschäftsabschlüsse anzubahnen oder vorzubereiten. Ausnahmen bilden die Fälle, in denen

ein ausdrückliches Einverständnis der Privatperson vorliegt oder diese bereits in

Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen gestanden haben. Unterscheiden lassen sich der

passive und der aktive Telefonverkauf. Beim passiven Einsatz geht die Initiative vom

Kunden aus. Typische Einsatzmöglichkeiten sind hier die Annahme von Bestellungen und

Kundendienstaufträgen, die Behandlung von Reklamationen oder die Erteilung von

Auskünften. Aktiver Telefonverkauf liegt vor, wenn die Initiative vom Unternehmen

ausgeht. Geeignete Einsatzmöglichkeiten sind die Ankündigung von Sonderangeboten, die

Umwandlung von Anfragen in Verkaufsabschlüsse, die Gewinnung neuer bzw. die

Rückgewinnung alter Kunden, die Einführung neuer Produkte oder die Unterstützung der

Tätigkeit von Außendienstmitarbeitern. Vorteile werden darin gesehen, daß durch

telefonische Kontakte die Kosten des Außendienstes gesenkt werden können. Nachteilig ist

hingegen die fehlende Sichtverbindung zwischen den Partnern, wodurch Gesichts- und

Körpersprache unbeachtet bleiben und so wesentliche Kundenreaktionen nicht erkannt werden

können.