Gebäudetechnik

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Tilgung
 
Vertraglich vereinbarte Ab- bzw. Rückzahlung einer Schuld. Als Tilgungsformen lassen

sich eine einmalige, ratenweise und unregelmäßige Rückzahlung (z. B. durch Auslosung)

unterscheiden. Während bei Darlehen eine ratenweise Rückzahlung, häufig in der Form

einer Annuität (gleichbleibende Summe aus Zins und Tilgung) vereinbart wird, finden sich

bei festverzinslichen Wertpapieren häufig Formen der Auslosung von Einzelstüken, Serien

oder Gruppen, die über den Markt aus einem Tilgungsfonds vom Unternehmen zurückgekauft

werden. Die Durchführung der Tilgung wird als Tilgungsdienst, die vorherige vertragliche

Regelung als Tilgungsplan bezeichnet.