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Verfallklausel
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der
Schuldner
alle seine Rechte aus
dem
Vertrag
verliert, wenn er seine
Verbindlichkeiten
schuldhaft nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der
Gesamtleistung verstanden, wenn der
Schuldner
mit einzelnen Teilleistungen in Verzug
geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen, gelten die
Vorschriften über die
Vertragsstrafe
nach §§339ff.BGB entsprechend.