Gebäudetechnik

deutsch english francais italinao

 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort
 Über fmswiss.ch
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail

  Lexikon     Suche :       3783 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Verfallklausel
 
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus

dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht

rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der

Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzelnen Teilleistungen in Verzug

geraten ist. Wenn die Parteien keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen, gelten die

Vorschriften über die Vertragsstrafe nach §§339ff.BGB entsprechend.