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Zugelassene Überwachungsstelle
Zugelassene Überwachungsstellen sind Stellen, die nach den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) und der Betriebssicherheitsverordnung akkreditiert sind.
Für diese
Akkreditierung
überprüft die Behörde, ob die beantragende Überwachungsstelle unabhängig ist, über die erforderlichen Mittel verfügt, technische Ausrüstungen und das fachkompetente Personal zur Durchführung der Prüfung bereitstellen kann und einen internen Erfahrungsaustausch garantiert. Darüber hinaus muss die Stelle nachweisen: - dass sie ein gesamtes Prüfgebiet abdecken kann (Druck, Heben von Personen, Explosionsschutz), - dass sie einen Leiter eingesetzt hat, der die Prüftätigkeit seines Personals beurteilen kann, - dass sie über ein
Qualitätsmanagementsystem
verfügt, - dass sie eine unparteiliche Prüfung gewährleistet und das Personal leistungsunabhängig bezahlt.